Gewährung
Die wichtigsten für Hessen gültigen Regelungen für die Leistungsgewährung in der Jugendhilfe stehen hier zur Verfügung. Die Entscheidung über eine Leistung oder Hilfe obliegt dem zuständigen Jugendamt und kann von den Umständen des Einzelfalles abhängig auch abweichend von den hier dargestellten Beträgen sein.