Die Gewährung von Taschengeld für junge Menschen in stationären Jugendhilfemaßnahmen ist Bestandteil der Nebenleistungsempfehlungen für die Jugendhilfe in Hessen.
Die Höhe des Taschengelds ist in diesem Erlass geregelt:
Taschengelderlass ab Januar 2020
Berechnungsvorlage Taschengeld ab 2020