Eine im Auftrag des Landesarbeitskreises WiJu und Kostenerstattung tätige Arbeitsgruppe hat im Frühjahr 2011 die Empfehlungen zur Berechnung der Leistungen nach §§ 90 Abs. 3 und 4 SGB VIII (Tagespflege und Kita-Beitragsübernahme) erarbeitet.
Die Empfehlungen sind von den Gremien der kommunalen Spitzenverbände (HLT und HSTT) zur Kenntnis genommen worden und können ab seitdem verwendet werden.
Stand: 30.03.2011
Empfehlungen zur Berechnung § 90 Abs. 3 und 4 SGB VIII
Empfehlungen zur Berechnung § 90 Abs. 3 und 4 SGB VIII