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Heranziehungsrichtlinie Hessen §§ 91 ff SGB VIII - Stand: 16.04.2018
In Ziffer 6.4.2 der Heranziehungsrichtlinie wird zusätzlich zum Verweis auf § 1 Nr. 1 der DVO zu § 90 Absatz 2 Nr. 9 SGB XII (Vermögensfreibetrag für junge Volljährige) nun auch auf § 60a SGB XII verwiesen (weiterer Vermögensfreibetrag von 25.000 € bei Eingliederungshilfe für junge Volljährige).
Ab dem 01.07.2018 ändern sich durch Erlass des Hessischen Sozialministeriums die Grundbeträge und der Erziehungsbeitrag für Pflegeeltern.
Sofern bei Berechnung des Kostenbeitrags für jg. Volljährige nur Einkünfte aus Selbständigkeit eingetragen waren und nach Nebenrechnung zum Schmälerungsverbot eine Reduzierung des Kostenbeitrags vorzunehmen wäre, wurde der ursprüngliche Kostenbeitrag nicht in die Nebenrechnung übertragen. Dies wurde behoben.
Nebenleistungsempfehlungen für die Jugendhilfe in Hessen
08.11.2017: Die Empfehlungen zur Gewährung von Nebenleistungen wurden in den Abschnitten P, S und T auf den ab 01.01.2018 gültigen Stand gebracht, außerdem wurde die im Abschnitt I erwähnte Rechtsgrundlage korrigiert.