Eine im Auftrag des Landesarbeitskreises WiJu und Kostenerstattung tätige Arbeitsgruppe hat im Frühjahr 2011 die Empfehlungen zur Berechnung der Kostenbeiträge in der Kindertagespflege und der Kita-Beitragsübernahme erarbeitet. Im Frühjahr 2022 wurden die Empfehlungen durch eine Arbeitsgruppe aktualisiert um umbenannt in "Empfehlungen zur Berechnung der Leistungen nach §§ 90 Abs. 2 und 4 SGB VIII".
Die Empfehlungen sind von den Gremien der kommunalen Spitzenverbände (HLT und HSTT) zur Kenntnis genommen worden und können seitdem verwendet werden.
Aktuelle Empfehlungen - Stand: 25.04.2022
Empfehlungen § 90 Abs. 2 und 4 SGB VIII (Fassung Stand 01.01.2022)
Änderungen in der Fassung Stand 01.01.2022
Vorherige Fassung
Empfehlungen zur Berechnung § 90 Abs. 3 und 4 SGB VIII (bisherige Fassung)