Taschengelderlass

Die Gewährung von Taschengeld für junge Menschen in stationären Jugendhilfemaßnahmen ist Bestandteil der Nebenleistungsempfehlungen für die Jugendhilfe in Hessen.

 

Die Höhe des Taschengelds ist in diesem Erlass geregelt:

Taschengelderlass ab Januar 2020

(siehe dazu auch Rundschreiben des HLT)

 

Die jeweilige Höhe ist mit dieser Vorlage zu berechnen:

Excel-Berechnungsvorlage Taschengeld ab 2020

 

Für die Zeit ab 01.01.2023 (Basis nun das Bürgergeld) erfolgte ein Rundschreiben des HLT:

Rundschreiben 036/2023 des Hessischen Landkreistages vom 09.01.2023 zum Taschengeld ab 2023

 

Vorherige Fassungen des Taschengelderlasses finden Sie im Archiv