Die Gewährung von Taschengeld für junge Menschen in stationären Jugendhilfemaßnahmen ist Bestandteil der Nebenleistungsempfehlungen für die Jugendhilfe in Hessen.
Die Höhe des Taschengelds ist in diesem Erlass geregelt:
Taschengelderlass ab Januar 2020
(siehe dazu auch Rundschreiben des HLT)
Die jeweilige Höhe ist mit dieser Vorlage zu berechnen:
Excel-Berechnungsvorlage Taschengeld ab 2020
Für die Zeit ab 01.01.2023 (Basis nun das Bürgergeld) erfolgte ein Rundschreiben des HLT:
Rundschreiben 036/2023 des Hessischen Landkreistages vom 09.01.2023 zum Taschengeld ab 2023
Für die Zeit ab 01.01.2025 bleibt das Taschengeld gemäß Rundschreiben 793/2024 des HLT vom 01.11.2024 aufgrund der Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2025 unverändert gegenüber dem Vorjahr.
Vorherige Fassungen des Taschengelderlasses finden Sie im Archiv