Unfallversicherung für Pflegepersonen

Die Übernahme von Beiträgen zur Unfallversicherung einer Pflegeperson richtet sich im Rahmen des § 39 Abs. 4 S. 2 SGB VIII nach dem jeweiligen Erlass des Hessischen Sozialministeriums.

Erstattung von
Unfallversicherungs-
Beiträgen

jährlich
ab 01.01.2022

jährlich
ab 01.01.2023

jährlich
ab 01.01.2024

jährlich
ab 01.01.2025

jährlich
ab 01.01.2026

pro Pflegeelternteil

max. 174,93 €

max. 182,53 €

max. 191,07 €

max. 192,00 €

max. 199,67 €

 

Zu beachten ist, dass seit Berichtsjahr 2016 Höhe und Art gezahlter Zuschüsse nach der Altersvorsorgedurchführungsverordnung (AltvDV) für jede Pflegeperson jährlich an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) zu melden sind.

 

Vorherige Fassungen finden Sie im Archiv