KITA-Beitragsübernahme § 90 Abs. 4 SGB VIII

Empfehlungen

Empfehlungen § 90 Abs. 2 und 4 SGB VIII.pdf

 

Berechnungsvorlagen

KITA-Beitragsuebernahme-2024-90-Abs-4-SGB VIII.xlsx   für die Zeit ab 01.01.2024

Hinweis: Diese Vorlage wurde am 08.10.2026 korrigiert. In der Zuordnung der Einkommensmonate des Vaters wurde unter einer bestimmten Konstellation (Einkommen von November bis Juli) ein leerer Monatseintrag auch für den folgenden August eingefügt.

 

KITA-Beitragsuebernahme-2023-90-Abs-4-SGB VIII.xlsx   für die Zeit vom 01.01.2023 bis 31.12.2023

 

KITA-Beitragsuebernahme-2022-90-Abs-4-SGB VIII.xlsx   für die Zeit vom 01.01.2022 bis 31.12.2022

 

Hintergrund/Historie

Eine im Auftrag des Landesarbeitskreises WiJu und Kostenerstattung tätige Arbeitsgruppe hat im Frühjahr 2011 die Empfehlungen zur Berechnung der  Kostenbeiträge in der Kindertagespflege und der Kita-Beitragsübernahme erarbeitet. Im Frühjahr 2022 wurden die Empfehlungen durch eine Arbeitsgruppe aktualisiert um umbenannt in "Empfehlungen zur Berechnung der Leistungen nach §§ 90 Abs. 2 und 4 SGB VIII".

Die Empfehlungen § 90 Abs. 2 und 4 SGB VIII (zuletzt aktualisiert am 25.04.2022 - Änderungen in der Fassung Stand 01.01.2022) sind von den Gremien der kommunalen Spitzenverbände (HLT und HSTT) zur Kenntnis genommen worden und können seitdem verwendet werden.

Frühere Fassungen der Empfehlungen und Berechnungsvorlagen finden Sie im Archiv.