Mit dem Ziel einer bundesweit einheitlichen Arbeitsgrundlage für die Kostenheranziehung in der Jugendhilfe hat die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter (BAGLJÄ) unter der Beteiligung hessischer Jugendämter die “Gemeinsamen Empfehlungen zur Kostenbeteiligung nach dem SGB VIII, Heranziehung zu den Kosten nach §§ 91 ff. SGB VIII“, erarbeitet. Diese Empfehlungen treten in Hessen nach dem Beschluss der Arbeitsgemeinschaften zum 01.05.2019 in Kraft und lösen die bisherige "Hessische Heranziehungsrichtlinie" ab.
Die letzten Fassungen der abgelösten "Heranziehungsrichtlinie Hessen" sind zur Dokumentation hier noch verfügbar. An den hier ebenfalls aufgeführten Empfehlungen zur Berechnung KITA/Tagespflege Hessen nach § 90 Abs. 3 und 4 SGB VIII ist keine Änderung eingetreten.
Heranziehungsempfehlungen
Kostenbeitragsberechnung
KITA-Beitrag / Tagespflege
Berechnung § 90 (3/4) SGB VIII
Nebenleistungen
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