Düsseldorfer Tabelle 2025 veröffentlicht

Das OLG Düsseldorf hat die ab 01.01.2025 gültige Düsseldorfer Tabelle veröffentlicht.

 

Mindestunterhalt ab 2025 und 2026

Mit der 7. Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung (BGBl. 2024 I Nr. 359 vom 21.11.2024) ändern sich die Mindestunterhaltsbeträge ab dem 01.01.2025. Auch die ab 01.01.2026 gültigen Beträge sind darin bereits geregelt.

Eine Kindergeldänderung ist noch nicht bekannt.

 

Aktualisierte Heranziehungsempfehlungen und Berechnungsvorlagen ab 2024

Die "Gemeinsamen Empfehlungen der BAGLJÄ" stehen nunmehr in der im Oktober 2024 überarbeiteten Fassung mit Anmerkungen für Hessen zur Verfügung. Ebenso wurden die Vorlagen zur Berechnung des Kostenbeitrags der Eltern stationär untergebrachter junger Menschen für die Zeit ab 01.01.2024 in einer Fassung für Hessen und einer allgemeinen Fassung aktualisiert. 

 

Neues Pflegegeld und neue Altersvorsorgebeträge ab Juli 2024, neue Unfallversicherung für 2024

Mit Erlass vom 19.06.2024 wurde das Pflegegeld in Hessen und die Beträge für die Altersvorsorge für Pflegepersonen für die Zeit ab 01.07.2024 sowie der Betrag zur Unfallversicherung für Pflegepersonen für 2024 neu festgelegt.

 

Neuer PV-Beitrag für untergebrachte junge Menschen ab 2024

Gemäß Schreiben des GKV-Spitzenverbandes vom 04.12.2023 erhöht sich der für untergebrachte junge Menschen zu zahlende Beitrag zur Pflegeversicherung ab dem 01.01.2024 auf mtl. 40,06 € bzw. mtl. 47,13 € für Kinderlose.

 

Nebenleistungsempfehlungen und Taschengeldtabelle ab 2024 verfügbar

Die ab 2024 gültigen Regelbedarfssätze wurden im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. In den  Abschnitten P, S und T der Nebenleistungsempfehlungen für die Jugendhilfe in Hessen sind die sich daraus ergebenden, ab 01.01.2024 gültigen Beträge eingefügt worden. Außerdem wurde die Excel-Datei zur Ermittlung der Taschengeldbeträge ergänzt.

 

Neue Berechnungsvorlagen nach § 90 Abs. 4 SGB VIII ab 2024

Die Vorlagen zur Berechnung der KITA-Beitragsübernahme bzw. der Kindertagespflege sind (auf Basis eines HHV-Regelbedarfssatzes von 563,00 €) für die Zeit ab 01.01.2024 verfügbar.

 

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