Empfehlungen
Nebenleistungen-2023.pdf (aktualisiert am 01.12.2022 aufgrund Änderung der Regelsätze ab 01.01.2023)
Nebenleistungen-2022.pdf (aktualisiert am 01.10.2021 aufgrund Änderung der Regelsätze ab 01.01.2022)
Hintergrund/Historie
Die “Empfehlungen zur Gewährung von Nebenleistungen in der Jugendhilfe“ sind als Anlage 7 ein Bestandteil der Hessischen Rahmenvereinbarung für die Gestaltung der Einzelvereinbarungen über Leistungsangebote, Qualitätsentwicklung und Entgelte nach §§ 78 a ff. SGB VIII. Die Empfehlungen wurden vom “Arbeitskreis Wirtschaftliche Jugendhilfe und Kostenerstattung im Hessischen Landkreistag“ überarbeitet und traten in der Neufassung zum 01.01.2010 in Kraft.
Die Empfehlungen wurden entsprechend eines Arbeitsauftrages der Arbeitsgemeinschaften der Jugendamtsleitungen im Hessischen Landkreistag und im Hessischen Städtetag vom “Arbeitskreis Wirtschaftliche Jugendhilfe und Kostenerstattung im Hessischen Landkreistag und im Hessischen Städtetag“ überarbeitet. Beide Arbeitsgemeinschaften haben den vorlegten Änderungen zugestimmt. Der Sozialausschuss im Hessischen Landkreistag hat die Empfehlungen in seiner Sitzung am 01. November 2018 beschlossen.
Die Empfehlungen traten in der Neufassung zum 01.01.2019 in Kraft und werden bezüglich der Beträge, deren Höhe sich an anderen Bedarfssätzen (z.B. Regelbedarfssatz nach SGB XII) orientiert, hier jeweils in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden fortgeschrieben.
Die Anpassungen in den Abschnitten K, P, S und T für die Zeit ab 01.01.2023 erfolgen in der Annahme, dass an die Stelle des jeweils zugrunde liegenden Regelbedarfssatzes nunmehr das Bürgergeld tritt.
Vorherige Fassungen finden Sie im Archiv