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Neue Beiträge zur Pflegeversicherung ab 01.01.2021
Die Beiträge zur Pflegeversicherung untergebrachter junger Menschen, die nicht selbst gesetzlich oder privat versichert sind, haben sich zum 01.01.2021 erhöht.
Nebenleistungsempfehlungen zum 01.01.2021 aktualisiert
Aufgrund der zum 01.01.2021 in Kraft tretenden Änderung der Regelsätze wurden die davon abhängigen Beträge in den Abschnitten P, S und T der Nebenleistungsempfehlungen angepasst. Ebenfalls aktualisiert wurde die Berechnungsvorlage für das Taschengeld. sowie die Beträge zur Unfallversicherung für Pflegepersonen.
Berechnung nach §§ 90 Abs. 3 und 4 SGB VIII aktualisiert
Die Vorlagen für Berechnungen nach § 90 Abs. 3 und 4 SGB VIII wurden um den Regelsatz per 01.01.2021 ergänzt und können ab sofort auch für das Jahr 2021 verwendet werden.
Archivbereich
In dem neu hinzugekommenen Archivbereich stehen nun frühere Fassungen der Empfehlungen, Richtlinien, Erlasse und sonstiger Regelungen für die Jugendhilfe in Hessen zur Verfügung.
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