Nebenleistungsempfehlungen ab 2023

In den Abschnitten K, P, S und T der Nebenleistungsempfehlungen wurden die Werte für die Zeit ab 01.01.2023 eingefügt. Basis der dort erwähnten Beträge ist das an die Stelle des Regelbedarfssatzes getretene Bürgergeld.

   

 

 

Berechnungsvorlagen nach § 90 Abs. 4 SGB VIII ab 2023 verfügbar

Die Vorlagen zur Berechnung der KITA-Beitragsübernahme bzw. der Kostenbeiträge in der Kindertagespflege sind (auf Basis eines HHV-Regelbedarfssatzes von 502,00 €) für die Zeit ab 2023 verfügbar.

   

 

 

Neuer PV-Beitrag für untergebrachte junge Menschen ab 2023

Gemäß Schreiben des GKV-Spitzenverbandes vom 28.11.2022 erhöht sich der für untergebrachte junge Menschen zu zahlende Beitrag zur Pflegeversicherung ab dem 01.01.2023 auf mtl. 34,52 € bzw. mtl. 38,48 € für Kinderlose.

   

 

 

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