Neuer Pflegegelderlass für die Zeit ab Juli 2022
Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration hat mit dem Pflegegelderlass vom 24.05.2022 die ab Juli 2022 in Hessen zu leistenden Pflegegeld- und Erziehungsbeiträge sowie Leistungen zur Unfallversicherung für das Jahr 2022 aktualisiert.
Berechnungsvorlagen nach § 90 Abs. 4 SGB VIII aktualisiert
Die Vorlagen für die Berechnungen in der KITA-Beitragsübernahme bzw. der Tagespflege-Kostenbeiträge sind an die überarbeiteten Empfehlungen angepasst worden. In einem Update am 13.05.2022 wurde analog der früheren Vorlage die Eingabe von Arbeitstagen je Woche oder Monat bei den Fahrtkosten wieder ermöglicht. Außerdem werden berufsbedingte Aufwendungen nur berücksichtigt, wenn Einkommen aus nichtselbständiger Tätigkeit vorhanden ist.
Neue Obergrenzen für Schulfahrten
Mit Schreiben vom 02.02.2022 hat das Hessische Kultusministerium die Obergrenzen für Schulfahrten - im Vorgriff auf einen noch neu zu fassenden Schulwandererlass - mit Wirkung vom 02.02.2022 neu festgelegt.
Empfehlungen zur Berechnung von KITA-Beitragsübernahme und Kostenbeiträgen für Tagespflege überarbeitet
Die Empfehlungen zur Berechnung nach § 90 Abs. 2 und 4 SGB VIII wurden überarbeitet und sind nun in der Fassung ab 01.01.2022 verfügbar.
Tabellarische Kostenbeitragsberechnung für den jungen Menschen
Ab sofort können Sie den Kostenbeitrag des jungen Menschen auch (vorläufig oder endgültig) für ein ganzes Jahr oder mehrere Monate in einer Tabelle berechnen.
Archivbereich
Im Archivbereich stehen frühere Fassungen der Empfehlungen, Richtlinien, Erlasse und sonstiger Regelungen für die Jugendhilfe in Hessen zur Verfügung.
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