Kindergelderhöhung ab 01.01.2025
Mit Artikel 6 des Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs vom 23.12.2024 - BGBl. Teil I, Nr. 449 vom 30.12.2024 - wurde das Bundeskindergeldgesetz geändert: Ab dem 01.01.2025 ist für jedes Kind ein mtl. Kindergeldbetrag von 255,00 EUR maßgeblich.
Neuer PV-Beitrag für untergebrachte junge Menschen ab 2025
Gemäß Schreiben des GKV-Spitzenverbandes vom 20.12.2024 erhöht sich der für untergebrachte junge Menschen zu zahlende Beitrag zur Pflegeversicherung ab dem 01.01.2025 auf mtl. 44,94 € bzw. mtl. 52,43 € für Kinderlose.
Düsseldorfer Tabelle 2025 veröffentlicht
Das OLG Düsseldorf hat die ab 01.01.2025 gültige Düsseldorfer Tabelle veröffentlicht.
Mindestunterhalt ab 2025 und 2026
Mit der 7. Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung (BGBl. 2024 I Nr. 359 vom 21.11.2024) ändern sich die Mindestunterhaltsbeträge ab dem 01.01.2025. Auch die ab 01.01.2026 gültigen Beträge sind darin bereits geregelt.
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