Empfehlungen
Empfehlungen § 90 Abs. 2 und 4 SGB VIII.pdf
Berechnungsvorlage
KITA-Beitragsuebernahme-2022-90-Abs-4-SGB VIII.xlsx
KITA-Beitragsuebernahme-2023-90-Abs-4-SGB VIII.xlsx
Der Bogen für 2023 geht von einer Erhöhung des Regelbedarfs des HHV auf 502,00 € aus.
Hintergrund/Historie
Eine im Auftrag des Landesarbeitskreises WiJu und Kostenerstattung tätige Arbeitsgruppe hat im Frühjahr 2011 die Empfehlungen zur Berechnung der Kostenbeiträge in der Kindertagespflege und der Kita-Beitragsübernahme erarbeitet. Im Frühjahr 2022 wurden die Empfehlungen durch eine Arbeitsgruppe aktualisiert um umbenannt in "Empfehlungen zur Berechnung der Leistungen nach §§ 90 Abs. 2 und 4 SGB VIII".
Die Empfehlungen § 90 Abs. 2 und 4 SGB VIII (zuletzt aktualisiert am 25.04.2022 - Änderungen in der Fassung Stand 01.01.2022) sind von den Gremien der kommunalen Spitzenverbände (HLT und HSTT) zur Kenntnis genommen worden und können seitdem verwendet werden.
Frühere Fassungen der Empfehlungen und Berechnungsvorlagen finden Sie im Archiv.