KITA-Beitragsübernahme § 90 Abs. 4 SGB VIII

Empfehlungen

Empfehlungen § 90 Abs. 2 und 4 SGB VIII.pdf

 

Berechnungsvorlage

KITA-Beitragsuebernahme-2022-90-Abs-4-SGB VIII.xlsx

KITA-Beitragsuebernahme-2023-90-Abs-4-SGB VIII.xlsx

Der Bogen für 2023 geht von einer Erhöhung des Regelbedarfs des HHV auf 502,00 € aus.

 

Hintergrund/Historie

Eine im Auftrag des Landesarbeitskreises WiJu und Kostenerstattung tätige Arbeitsgruppe hat im Frühjahr 2011 die Empfehlungen zur Berechnung der  Kostenbeiträge in der Kindertagespflege und der Kita-Beitragsübernahme erarbeitet. Im Frühjahr 2022 wurden die Empfehlungen durch eine Arbeitsgruppe aktualisiert um umbenannt in "Empfehlungen zur Berechnung der Leistungen nach §§ 90 Abs. 2 und 4 SGB VIII".

Die Empfehlungen § 90 Abs. 2 und 4 SGB VIII (zuletzt aktualisiert am 25.04.2022 - Änderungen in der Fassung Stand 01.01.2022) sind von den Gremien der kommunalen Spitzenverbände (HLT und HSTT) zur Kenntnis genommen worden und können seitdem verwendet werden.

 

Frühere Fassungen der Empfehlungen und Berechnungsvorlagen finden Sie im Archiv.